· 

Rund um die Einreise

Einreise australien

Visa und passenger incoming card

Stand 2025

Touristenvisum für Australien (für SchweizerInnen und EU-BürgerInnen)

Alle Schweizerinnen und Schweizer sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die als Touristen nach Australien einreisen möchten, benötigen ein Touristenvisum (ETA). Das Visum wird elektronisch ausgestellt und ist bei der Einreise für die Behörden abrufbar, es muss daher nicht vorgezeigt werden. Die Visakosten liegen bei rund 30 Schweizer Franken und sind sofort per Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen.

Das Touristenvisum ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und erlaubt innerhalb dieses Zeitraums unbegrenzt viele Einreisen – jeweils für maximal drei Monate pro Aufenthalt.

AU eVisitor-Visum (subclass 651) – Schritt für Schritt beantragen

Voraussetzungen:

man besitzt einen Schweizer Pass oder den Reisepass eines EU-Landes

man reist ausschliesslich als Tourist oder zu einem kurzfristigen geschäftlichen Zweck ein

der Aufenthalt in Australien dauert jeweils maximal 3 Monate

man befindet sich ausserhalb Australiens, wenn man den Antrag stellt und wenn das Visum bewilligt wird

So beantragt man das Visum:

1. Man geht auf die offizielle Seite: immi.homeaffairs.gov.au

   Dort findet man Informationen zum eVisitor-Visum.

2. Einen ImmiAccount erstellen:

Man klicht auf 'Apply' oder direkt hier: ImmiAccount erstellen

Man füllt das Formular aus, bestätigt seine E-Mail-Adresse und erstellet ein sicheres Passwort

3. Mit dem ImmiAccount anmelden:

Man loggt sich hier einhttps://online.immi.gov.au/lusc/login

4. Das richtige Visum wählen:

Man klickt auf 'New application'

Man wählt das Visum aus:

- Kategorie: Visitor

- Visumtyp: eVisitor (subclass 651)

5. Das Online-Formular ausfüllen:

• Dazu braucht man:

  • Einen gültigen Reisepass - Eine Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten wird nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen, um mögliche Probleme bei der Ein- oder Ausreise (auch bei Zwischenstopps!) zu vermeiden.
  • Adresse und Kontaktdaten
  • Angabe zum Reisegrund (z. B. 'Tourism)
  • Reisedaten (ungefähr – dazu braucht man aber kein Flugticket)
  • Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

6. Den Antrag einreichen

• nochmal alles sorgfältig überprüfen

Antrag abschicken/einreichen

• Es fallen keine Gebühren an.

7. Bestätigung per E-Mail

Man bekommt eine Bestätigungsmail, dass der Antrag eingegangen ist.

• Meist wird das Visum innerhalb weniger Stunden bis weniger Tage bewilligt.

8. Visum erhalten – was nun?

Man bekommt eine zweite E-Mail, sobald das Visum genehmigt ist.

• Es gibt keine physische Visumskarte oder -marke.

Das Visum ist elektronisch mit dem Reisepass verknüpft - ein Ausdruck zur Sicherheit nehme ich immer mit.

Wichtig zu wissen:

• Das eVisitor-Visum ist 12 Monate ab Ausstellung gültig.

Man darf während dieser Zeit mehrfach nach Australien einreisen.

• Jeder Aufenthalt darf maximal 3 Monate dauern.

Nicht hier beantragen, folgende Anbieter vermeiden:

• nationalvisas.com.au

• visum-australien.ch

• oder andere Drittanbieter

Diese verlangen Gebühren für einen Antrag, den man selbst kostenlos stellen kann.

Incoming Passenger Card

Die Incoming Passenger Card ist ein offizielles Einreiseformular, das alle Passagiere bei der Einreise nach Australien ausfüllen müssen, egal, ob mit Visum oder australischem Pass. Sie dient sowohl der Grenzschutzbehörde (ABF) als auch der australischen Quarantäne- und Zollbehörde. - Tipp: Immer Schreibzeug (und allenfalls eine Lesebrille) im Handgepäck mitführen!

Wichtig:

Die Karte muss wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt werden.

Man muss die Karte bei der Passkontrolle und beim Zoll vorlegen.

Wenn man etwas falsch angibt oder etwas Wichtiges verschweigt (z. B. bei der Zollanmeldung), drohen hohe Geldstrafen oder sogar Einreiseverweigerung.

Bei Unsicherheit die FlugbegleiterInnen fragen, sie helfen gern.

Jede Frage muss mit 'Yes' oder 'No' beantwortet werden. Wenn man etwas mit 'Yes' beantwortest, muss man das bei der Ankunft ggf. näher erläutern oder vorzeigen. Hier die Fragen mit kurzen Erklärungen:

Offizielle Frage auf der Karte

Was ist gemeint?

Do you have any goods that may be prohibited or subject to restrictions, such as medicines, steroids, illegal drugs, firearms, weapons or pornography?

Alles, was verboten oder genehmigungspflichtig ist – z.B. Medikamente, Waffen, Pornografie, Drogen.

Do you have any goods in excess of the duty/tax-free allowance, including tobacco and alcohol?

Hast du zu viel Alkohol, Tabak oder andere zollpflichtige Waren dabei? siehe Zollfreigrenzen.

Do you have goods that you intend to sell or use for business purposes?

Handelswaren, z.B. Muster, Messematerialien, Produktproben.

Are you carrying AUD 10,000 or more in Australian or foreign currency equivalent?

Bargeld ab 10.000 AUD – in jeder Währung. 

Do you have any food, plant material or animal products?

Auch verpackte Lebensmittel, Kräuter, Samen, Honig, Holzartikel etc.

Have you been in contact with farms, farm animals, wilderness areas or freshwater streams/lakes etc. in the past 30 days?

Alles, was mit Tierhaltung oder Landwirtschaft zu tun hat – z.B. Reiten, Safaris, Camping in der Natur.

Were you in Africa, South or Central America, or the Caribbean in the last 6 days?

Seuchenprävention (z.B. Gelbfieber, Maul- und Klauenseuche).

Are you bringing in any soil, animal or plant samples, biological goods, or laboratory equipment?

Alles, was mit Umwelt, Boden, Pflanzenproben oder Laboren zu tun hat.

Are you bringing in any animals, parts of animals (eg. hides, bones, feathers), animal equipment or biological specimens?

Auch z.B. Muscheln, Federn, Präparate, Felle, Tierknochen.

Are you bringing in any equipment or items used with animals, plants or water?

Auch Camping- und Angelausrüstung, Wanderschuhe etc.

Are you bringing in any vaccines, cultures, or other biological materials?

Forschungsspezifisch – Impfstoffe, Zellkulturen etc.

Viele industriell verpackte Lebensmittel dürfen grundsätzlich eingeführt werden, wenn sie korrekt deklariert werden und den australischen Biosecurity-Vorschriften entsprechen. Hier ist eine Übersicht über Produkte, die man im Gepäck haben darf, sie aber bei der Einreise auf der 'Incoming Passenger Card' trotzdem deklarieren sollte, selbst wenn sie erlaubt sind:

Produkt

Hinweise

Schokoriegel

Müssen industriell verpackt sein. Ohne frische Zutaten oder Füllungen mit Samen/Nüssen, die keimfähig sind.

Getreideriegel / Müesliriegel

Ebenfalls erlaubt, solange keine frischen oder rohen Zutaten (z.B. frische Früchte, rohes Ei) enthalten sind.

Gewürze (z.B. Paprika, Pfeffer, Curry)

Trocken, gemahlen, ohne Samen, keine Kräutermischungen mit Blättern, die keimen könnten.

Kaffee, Tee

Industriell verpackt, keine losen Kaffeebohnen oder frische Teeblätter.

Süssigkeiten

Hartkaramellen, Gummibärchen usw. sind erlaubt. Keine Füllungen mit Samen, Gelatine tierischen Ursprungs kann kritisch sein – aber meist unproblematisch.

Fertigsuppen, Bouillon (z.B. Oswald Vegetal)

Pulverform, keine tierischen Inhaltsstoffe – unbedingt deklarieren.

Aromat / andere Würzmittel

Industriell verpackt, ohne problematische Zusätze – deklarieren!

Instant-Nudeln / Fertigmahlzeiten

Erlaubt, wenn ohne Fleisch oder frische Zutaten – Verpackung prüfen.

Baby-/Spezialnahrung

Erlaubt, auch Milchpulver – nur deklariert und originalverpackt mitführen.

Die Incoming Passenger Card dient der australischen Grenzschutz- und Zollbehörde zur Erfassung relevanter Informationen bei der Einreise. Sie enthält Angaben zur Person, zum Reisezweck, zum Gesundheitszustand sowie zu mitgeführten Gegenständen wie Lebensmitteln, Medikamenten, Pflanzenprodukten, Tieren oder Bargeld.

Ziel ist es, die Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheits- und Zollbestimmungen zu gewährleisten und Risiken wie Krankheiten, invasive Arten oder illegale Einfuhren frühzeitig zu erkennen. Wer deklarationspflichtige Waren mitführt, diese jedoch auf der Karte nicht angibt, muss mit einer hohen Geldbusse oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

Für detaillierte Informationen zu erlaubten und verbotenen Einfuhren gibt das
Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (vorher'Department of Agriculture and Water Resources') Auskunft.

Diverse Infos

Bei Stopovers in Singapur oder Hongkong mit geplantem Stadtbesuch ist für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie die meisten EU-Staatsangehörigen kein Visum erforderlich.

Besonders praktisch finde ich einen Stopover in Hongkong, denn mit dem Airport Express gelangt man schnell und unkompliziert direkt ins Stadtzentrum. Die Fahrt dauert nur rund 24 Minuten bis zur Station Hong Kong (Central) und ist perfekt für einen kurzen Aufenthalt geeignet.

Mehr Informationen und persönliche Eindrücke findet man übrigens in meinem Hongkong-Reisebericht.

Auch für Australien empfiehlt es sich, die aktuellen Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu konsultieren. Dort findet man wichtige Informationen zu Einreisebestimmungen, Sicherheitslage, Gesundheitsfragen sowie allgemeinen Verhaltensempfehlungen vor Ort.

Ich nehme jeweils das Schweizer Nationalgewürz Aromat mit nach Down Under, ebenso eine Büchse Oswald Vegetal Bouillon. - Beides lässt sich zwar problemlos einführen. Trotzdem deklariere ich es immer bei der Einreise. So bin ich auf der sicheren Seite und kann dabei sogar profitieren: Wer etwas zu deklarieren hat, darf nämlich die oft kürzere Schlange benutzen bzw. den schnelleren Weg über 'Goods to declare'. 😉



Kommentar schreiben

Kommentare: 0